Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Sachkundeverordnung:
§4 Abs.1 besagt, dass das Halten von Hunden gemäß §2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
(Bullterrier, AmStaff Terrier,Staffordshire Bullterrier, Pit-Bull, Rottweiler und Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden)
vom Hundehalter/in bei der Wohnsitzgemeinde, unverzüglich - binnen 6 Monaten nach Anzeige der Haltung des Hundes, bzw. bei einem Junghund innerhalb des ersten Lebensjahres
der Nachweis der erforderlichen Sachkunde beizubringen ist.
Eine derartige Ausbildung hat zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen davon einen 4-stündigen allgemeinen (theoretischen) Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen zumindest 6-stündigen praktischen Teil zu enthalten.
Die Sachkunde gilt als erbracht, wenn der Hundehalter/in die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung durch Vorlage einer Ausbildungsbestätigung nachweisen kann, welche von einer nach Zulassung durch die Landesregierung berechtigten Person ausgestellt wurde.
In unserer Hundeschule ist Jutta Schöller berechtigt diese Ausbildungsbestätigung auszustellen.
Die Ausbildung bei uns umfasst einen 4 stündigen Theorieteil:
und einen mindestens 6 stündigen Praxisteil:
Nach erfolgreich abgelegter theoretischer und praktischer Prüfung wird von uns die Bestätigung der Absolvierung für die Gemeinde ausgestellt.
Für weitere Informationen und Anmeldung stehen wir telefonisch gerne zu Verfügung:
Martina Krumay 0699 15051480
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